Schüler ab 15. Geburtstag

Egal ob Oberschule, Gymnasium oder Berufs­vorbereitungs­lehr­gang – Schüler nach dem 15. Geburtstag können folgende ermäßigte Tickets nutzen:

Für diese Tickets benötigen Schülerinnen und Schüler eine gültige Kundenkarte.

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Halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:

Nach Prüfung Ihrer Daten wird Ihnen die Kundenkarte per E-Mail zugeschickt. Nach Erhalt der Kundenkarte können Sie dann ein Abo beantragen.

Preise und Gültigkeit ermäßigte Zeitkarten

Ermäßigte Zeitkarten gelten innerhalb der gewählten Tarifzone(n) im Verkehrsverbund Ober­elbe in allen Nah­verkehrs­­­zügen, S-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Fähren (außer Kurort Rathen) sowie in Sonderverkehrsmitteln.

Ermäßigte Wochenkarten

Mit einer ermäßigten Wochenkarte kann man ab Entwertung 7 aufeinander folgende Tage lang mobil sein. Das Ticket gibt es am Automaten, in allen Servicezentren und in den Regionalbussen.

  Gültigkeit ermäßigt normal
Wochenkarte
gilt 7 Tage
inkl. Entwertungs­tag
1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
18,40 €9 24,50 €
Tarifzone Dresden 22,40 €9 29,90 €
2 Tarifzonen3 33,20 €9 44,20 €
1 Tarifzone3
und umliegende
49,80 €9 66,40 €
Verbundraum 65,60 €9 87,50 €

Stand: 1. April 2025

Hinweise

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Ermäßigte Monatskarten

Mit einer ermäßigten Monatskarte ist man ab Entwertung einen Monat lang mobil. Das Ticket ist am Automaten, in allen Servicezentren und in den Regionalbussen erhältlich.

  Gültigkeit ermäßigt normal

Monatskarte
gilt bis gleicher Tag
Folgemonat ab Entwertung

1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
52,40 €9 69,70 €13
Tarifzone Dresden 65,30 €9 86,90 €13
2 Tarifzonen3 95,00 €9 126,60 €13
1 Tarifzone3
und umliegende
142,20 €9 189,80 €13
Verbundraum 188,10 €9 251,00 €13

Stand: 1. April 2025

Hinweise

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Mit der (Abo-)Monatskarte und mit dem BildungsTicket kann innerhalb der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit jeweils ein Fahrrad, ein Fahrradanhänger oder ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.

Ermäßigte Abo-Monatskarte

Die Abo-Monatskarte ist für zwölf zusammenhängende Monate erhältlich.

  Gültigkeit ermäßigt normal
Abo-Monatskarte
Kalendermonat
1 Tarifzone1, 3
(außer Tarifzone Dresden)
44,20 €9 58,10 €13
Tarifzone Dresden 54,00 €9 71,80 €13
2 Tarifzonen3 79,10 €9 105,40 €13
1 Tarifzone3
und umliegende
118,60 €9 158,00 €13
Verbundraum 156,80 €9 209,10 €13

Stand: 1. April 2025

Hinweise

1 oder nur Grenzraum laut Tarif
3 gemäß Fahrausweisaufdruck
9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Mitnahme von Fahrrad, Fahrradanhänger oder Hund

Mit der (Abo-)Monatskarte und mit dem BildungsTicket kann innerhalb der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit jeweils ein Fahrrad, ein Fahrradanhänger oder ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.

Hier Abonnement abschließen 

Haben Sie die Kundenkarte erhalten, dann können jetzt den Abo-Vertrag bei einem Verkehrs­unter­nehmen abschließen.

Schließen Sie das Abo spätestens bis zum 10. des Vormonats ab, damit Sie bzw. ihr Kind im Folgemonat fahren kann.

BildungsTicket

Das BildungsTicket ist für zwölf zusammenhängende Monate erhältlich.

  Gültigkeit

ermäßigt

BildungsTicket (Abo) 10
Kalendermonat
Verbundraum 15,00 € 9

Stand: 1. April 2025

Hinweise

9 gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte
10 gilt für Schüler an allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen ohne duale Ausbildung sowie Teilnehmer an Freiwilligendiensten

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Haben Sie die Kundenkarte erhalten, dann können jetzt den Abo-Vertrag bei einem Verkehrs­unter­nehmen abschließen.

Schließen Sie das Abo spätestens bis zum 10. des Vormonats ab, damit Sie bzw. ihr Kind im Folgemonat fahren kann.

Weitere Informationen

Ermäßigungsberechtigte Personen im Detail

  1. Schüler bis zum 15. Geburtstag
     
  2. Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges (Abendoberschule, Abendgymnasium, Kolleg), Hochschulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkshochschulen
     
  3. Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist
     
  4. Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erlangen des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen
     
  5. Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung, ausgebildet werden
     
  6. Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen
     
  7. Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariates vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist
     
  8. Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten
     
  9. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten

Die Ermäßigungsberechtigung wird in Zweifelsfällen anhand der jeweiligen Ausbildungs­stätten­verzeichnisse der Bundesländer geprüft.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.